Scherze mit Überweisungen

Ich bessaß zwei Girokonten. Bevor sich dieser Zustand änderte, entfiel die Kontoführungsgebühr bei Zahlungseingängen über 2000 DM bei der Postbank oder sank bei 1500 DM bei der Norisbank. Daher überwies ich mir selbst Geld und trug abstruse Verwendungszwecke ein.

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Kontokündigung durch die Norisbank Surftipp 35/2001: Das Lüth-Urteil
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